Informationsfreiheit in Deutschland

Baden Württemberg

Zum 30.12.2015 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) in Kraft [Parlamentarischer Prozess.

Das Gesetz zog einige Kritik auf sich: Schulen und Hochschulen sind vom LIFG ausgenommen, die Antwortfrist kann in Ausnahmefällen bis zu drei Monate betragen statt wie sonst üblich einen Monat. Bei Anfragen an Kommunen gibt es keine Gebührenobergrenze.

In einem Informationsregister sollen Informationen wie Organisations- und Aktenpläne, Geodaten, erlassene und geänderte Verwaltungsvorschriften und wesentliche Unternehmensdaten von Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen veröffentlicht werden. [LT Drucksache 15/7789]

Berlin

Ein Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit in Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) trat bereits am 15.10.1999 in Kraft.

Im Januar 2010 gab es gleich zwei Änderungsinitiativen. Hierbei ging es im Kern um Veröffentlichungspflichten von Grundversorgungsbetreibern. Wesentliche Überarbeitungen begannen 2012 und 2013, durch entsprechende Anträge der Opposition. Entwürfe für ein Transparenzgesetz kamen bisher nur aus der Opposition und wurden abgelehnt [Entwürfe zum Transparenzgesetz].

In Berlin unterliegen die Grundversorgungsverträge wie bei der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, öffentlicher Nahverkehr und Energieversorgung grundsätzlich dem Informationsrecht.

Eine Besonderheit stellt die Berliner Verwaltungsgebührenordnung [VwGebO] dar. Auch einfache Anfragen kosten hier mindestens fünf Euro. Befreit von Gebühren sind Einrichtungen die gemeinnützige, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienen, wie beispielsweise ein gemeinnütziger Verein.

Eine Informationsseite zum IFG in Berlin betreibt die Piratenfraktion unter: https://ifg.piratenfraktion-berlin.de. Dort findet sich auch eine Statistik.

Brandenburg

Als Vorreiter der Informationsfreiheit gilt Brandenburg, denn ein Informationsfreiheitsgesetz (Akteneinsichts- und Informationszuganggesetz - AIG) wurde bereits am 10.03.1998 beschlossen. Somit war Brandenburg das erste Bundesland, welches ein solches Gesetz eingeführt hat. Eine letzte Reformierung erfolgte 2013 mit einigen Erweiterungen und Konkretisierungen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, bietet zahlreiche Anwendungshinweise in einer Publikation zum AIG. [Anwendungshinweise]

Bremen

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG) trat am 16.05.2006 in Kraft. Erst mit der Novellierung 2011 und 2015 wurde es auf der einen Seite mächtiger, durch einen leichteren Zugang und auf der anderen Seite auch ein Informationsregister hinzugefügt. Durch das Informationsregister müssen beispielsweise auch Verträge oder Gutachten veröffentlicht werden. Anders als in anderen Bundesländern ist jedoch die verpflichtende Veröffentlichung nicht vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um ein Informationsregister bisheriger Anfragen und Themen, die in der Vergangenheit von Interesse waren. Das Informationsregister ist verfügbar unter [http://transparenz.bremen.de/]

Eine Evaluation des BremIFG erfolgte 2010 in einer längeren Studie, in der verschiedene Umfragen erstellt wurden. [Evaluation]

Hamburg

Das Hamburgerische Transparenzgesetz (HmbTG) vom 06.10.2012 kann als das Muster-Beispiel angesehen werden für ein Transparenzgesetz, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Hintergrund für die Einführung, war eine Volksinitiative die im Oktober 2011 in Rahmen der Volksgesetzgebung den Vorschlag eingebracht hat. Mit dem HmbTG wurde das Hamburger Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) aus 2006 und 2009 novelliert ersetzt.

Die wesentlichen Gründe für das erfolgreiche HmbTG ist die aktive Veröffentlichungspflicht. Verträge mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro sind mit einem einmonatigen Kündigungsvorbehalt zu beschließen. Grundsätzlich sind alle öffentlichen Stellen auskunftspflichtig und es ist keine Flucht ins Privatrecht möglich.

Auf Gebühren nach der Gebührenordnung zum HmbTG kann verzichtet werden, wenn der Anfragesteller hier soziale Gründe vorlegt wie beispielsweise der Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB. Weiterhin sind bis zu zehn Seiten Kopien gebührenfrei.

Problematisch zeigt sich die mittelbare Staatsverwaltung (z.B. NDR und Hochschulen), wogegen derzeit eine Klage [http://ccc.de/de/updates/2015/transparenzgesetz] läuft, um festzustellen, dass diese auch unter das HmbTG fällt.

In dem Transparenz-Portal Hamburg sind zahlreiche Daten und Dokumente zu finden. http://transparenz.hamburg.de

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 10.07.2006 regelt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V) den Zugang. Zuletzt wurde es 2011 überarbeitet mit einigen Entfristungen und Modifizierungen.

Eine Evaluation erfolgte zuletzt in 2009. [Evaluation] Im Rahmen der Evaluation insbesondere bei der wissenschaftlichen Methodik kam die Idee auf, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Klagerecht besitzt, in Fällen des öffentlichen Interesses an Klarstellung.[Auftrag Evaluierung]

Eine Besonderheit ist, dass es nicht möglich ist, IFG-Anfragen per E-Mail zu übersenden.

Durch die Geschichte hat Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Informationsfreiheit bereits schon eine längere Geschichte. Da Teile des heutigen Mecklenburg-Vorpommern im 17.-19. Jahrhundert zu Schweden gehörten, galt dort das schwedische Recht mit der 1766 eingeführten Verwaltungstransparenz.

Der Datenschutzbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit MV hat zum IFG M-V auch zahlreiche Erläuterungen veröffentlicht. [IFG mit Erläuterungen]

Die Einführung eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreichen Änderungen und die Einführung eines Informationsportals wurde von der Opposition 2013 eingebracht, aber 2014 abgelehnt. [Parlamentarischer Prozess]

Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) trat zum 27.11.2001 in Kraft. Eine wesentliche Überarbeitung seit dem gab es nicht. Eine vorgesehene Überarbeitung Ende 2009 wurde aus dem Gesetzestext gestrichen und für Ende 2014 sowie alle fünf Jahre vorgesehen. Dieses wiederum ebenfalls gestrichen und es gibt keinen festgeschriebenen Änderungturnus. Bisher erfolgte eine Evaluierung des Gesetzes in 2004. [Evaluierung]

Die Initiative “NRW blickt durch” wurde 2013 gegründet, um ein Transparenzgesetz nach dem Hamburger Transparenzgesetz auch in NRW umzusetzen. Hierzu hat die Initiative einen Gesetzesentwurf erstellt, der Anfang 2014 dem Landtag übergeben wurde. [Entwurf für Transparenzgesetz von “NRW blickt durch” an Landtag übergeben]

Rheinland-Pfalz

Ein neues Landestransparenzgesetz vom 27.11.2015 (LTranspG) trat zum 01.01.2016 in Kraft. Das neue LTranspG ersetzt das vorherige LIFG und das LUIG, die wesentlichen Inhalte wurden in das LTranspG übernommen. Das vorherige LIFG wurde Ende 2008 etabliert und wenige Male geändert.

Bei der Einführung des neuen LTranspG erfolgte eine breite Beteiligung durch eine Beteiligungsplattform, so konnte beispielsweise das Gesetz Online kommentiert werden und es erfolgten mehrere Workshops mit Bürgern. [https://transparenzgesetz.rlp.de/]

Leider liegt für das LTransG keine gesonderte Gebührenverordnung vor, sondern des greift das Allgemeine Gebührenverzeichnis, welches noch aus einer Zeit vor dem LTransG stammt.

Mit dem LTranspG wurde auch ein Transparenzregister wie in Hamburg eingeführt. Rheinland-Pfalz gehört mit Hamburg zu den guten Beispielen hinsichtliches eines Transparenzregisters. In dem Transparenzregister werden hier zukünftig ab 01.01.2018 u.A. Beschlüsse und Protokolle des Landtags, Haushalts-, Stellen-, Organisations-, Geschäftsverteilungs-, und Aktenpläne, amtliche Statistiken, Gutachten und Studien, Zuwendungen und Unternehmensdaten von Betrieben mit staatlicher Beteiligung.

Saarland

Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) trat am 12.07.2006 in Kraft. Es erfolgten bisher keine größeren Überarbeitungen. Eine Evaluierung des Gesetzes erfolgte 2010, mit dem Ergebnis es ohne Änderungen fortzuführen. [Evaluation]

Im Vergleich zu anderen LIFG fällt das SIFG im Umfang relativ kurz aus.

Aktuelle Änderungen an dem Gesetz sind derzeit nicht geplant.

Sachsen-Anhalt

Für das Land Sachsen-Anhalt regelt das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19.06.2008 den Zugang zu Informationen. Seitdem wurde das Gesetz nicht geändert und eine Evaluierung erfolgte 2015. [Evaluierung]

Gemäß der Kostenverordnung können die Gebühren für Anfragen nach dem LIFG bis zu 1.000 Euro betragen. In Ausnahmenfällen wären sogar 2.000 Euro möglich.

Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wirbt aktiv für ein Transparenzgesetz und Transparenzregister für Informationen. [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2015/von-bose-wirbt-fuer-ein-transparenzgesetz/]

Hinsichtlich der Anwendung des IZG LSA wurden Anwendungshinweise [Anwendungshinweise] und ein Prüfungschema [Prüfungsschema] veröffentlicht.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat den Zugang in dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19.01.2012 geregelt. Bisher wurde das Gesetz nicht geändert.

Eine Besonderheit stellt dar, dass Informationen nach dem UIG zunehmend in elektronischen Datenbanken gespeichert werden sollen und somit verfügbar sind. Des weiteren sollen nach dem IZG die Zuständigkeiten im Rahmen des UIG benannt werden.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat zum Thema IZG-SH zahlreiche Leitfäden herausgeben, insbesondere für den Sektor Bau. [https://www.datenschutzzentrum.de/informationsfreiheit/]

Thüringen

Das Land Thüringen hat in dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14.12.2012 den Zugang zu Informationen geregelt.

Leider liegt für das LIFG keine gesonderte Gebührenverordnung vor, sondern des greift das Thüringer Verwaltungskostengesetz welches noch aus einer Zeit vor dem ThürIFG stammt. Daher gibt es keine Kostendeckelung und Maximalbetrag, lediglich ist der Antragsteller über die vorraussichtlichen Kosten zu informieren.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (2014-2019) ist ein Transparenzgesetz vorgesehen. [Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag]. Es wird derzeit vom Kabinett erarbeitet.

Sachsen

In Sachsen gibt es derzeit kein LIFG. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD (2014-2019) ist dies jedoch vorgesehen [Koalisationsvertrag].

Einige Städte in Sachsen wie Dresden und Leipzig haben sich selber eine Informationsfreiheits-Satzung gegeben. In Chemnitz wird gerade eine ausgearbeitet.

Niedersachsen

Bis heute gibt es kein IFG in Niedersachsen. In dem Koalitionsvertrag (2013-2018) zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist ein IFG nach dem Hamburger Transparenzgesetz vorgesehen [Koalisationsvertrag]. Voraussichtlich wird jedoch nur ein normales IFG verabschiedet.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat auf seiner Internetseite eine Übersicht erstellt, nach welchen Landesgesetzen sich dennoch Auskunftsansprüche begründen lassen. [Auskunftsrechte in NDS]

In Niedersachsen wurde ein lokales Bündnis bestehend aus AK Vorrat Hannover, Chaos Computer Club Hannover, Mehr Demokratie und Transparency International Deutschland gegründet. Weitere Bündnispartner haben sich angeschlossen. [https://transparenzgesetz-nds.de]

Hessen

Ein Informationsfreiheitsgesetz ist im Koalitionsvertrag (2014-2019) zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehen.

Im August 2015 gab es dann von der SPD in der Opposition einen neuen Entwurf zur Einführung eines Hessisches Transparenzgesetz (HessTG) [Entwurf]. Dieser neue Vorstoß wurde von der schwarz-grünen Regierung abgelehnt.

Bayern

In Bayern blockiert seit Jahren die regierende CSU ein IFG auf Landes-Ebene. Seit 2001 gab es insgesamt neun parlamentarische Initiativen für die Einführung eines IFG, jedoch sind alle an der CSU gescheitert.

Viele der Kommunen haben jedoch eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen, insgesamt 70 Stück. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Seite des Bündnisses [http://informationsfreiheit.org/ubersicht/]. Alle Städte in Bayern mit über 100.000 Einwohnern finden sich darunter. Die Kosten für den Antragsteller werden je nach Satzung unterschiedlich geregelt. Generell sind jedoch einfache Auskünfte kostenfrei

Ein Bündnis für Informationsfreiheit [http://informationsfreiheit.org] in Bayern wurde 2004 zusammen mit Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und der Humanistische Union ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich dem Bündnis 13 weitere Partner angeschlossen.



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