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Baden Württemberg
Einfache Anfragen sind kostenfrei
Maximale Kosten: Es gibt keine Maximalgebühr for Anfragen. Anders als in anderen Bundesländern können Gebühren hier kostendeckend berechnet werden, was theoretisch zu Gebühren in Höhe von tausenden Euro für einzelne Anfragen führen kann
Baden-Württemberg hat bisher keine Gebührenordnung für IFG-Anfragen
Berlin
Selbst einfache Anfragen kosten mindestens fünf Euro
Für als gemeinnützig anerkannte Organisationen entfallen Kosten
Lesen Sie mehr zum Stand der Informationsfreiheit in Deutschland im neuen Arbeitspapier der Otto Brenner Stiftung "Mehr Transparenz für mehr Demokratie":