Informationsfreiheit in Deutschland

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Baden Württemberg

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Berlin

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Brandenburg

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Bremen

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Hamburg

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Mecklenburg-Vorpommern

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Nordrhein-Westfalen

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Rheinland-Pfalz

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Saarland

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Sachsen-Anhalt

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Schleswig-Holstein

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Thüringen

Folgende Stellen sind von der Auskunftspflicht ausgenommen:

Sachsen

Niedersachsen

Hessen

Bayern

Lesen Sie mehr zum Stand der Informationsfreiheit in Deutschland im neuen Arbeitspapier der Otto Brenner Stiftung "Mehr Transparenz für mehr Demokratie":


Legende: kein Informationsfreiheitsgesetz  ■ viele Bereichsausnahmen  ■ wenige Bereichsausnahmen